Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk allgemeinverbindlich
Der ZVDH und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hatten den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit direkt im Nachgang zum Tarifabschluss am 16. Juli 2021 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingereicht. Die Verordnung ist am 1. Januar 2022 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Der Vorgänger-Tarifvertrag war mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten.