ZVDH-Planungshilfe zum Gebäudeenergiegesetz

In einem Monat ist es soweit: Nachdem das Gebäudeenergiegesetz (GEG) am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt es zum 1. November 2020 in Kraft. Das GEG ersetzt in einem einheitlichen Gesetzestext das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare‐Energien‐Wärmegesetz (EEWärmeG).
Ziel und Zweck des GEG
Mit dem GEG werden europäische Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umge‐ setzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert. Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Für Dachdecker von besonderer Relevanz ist der Teil des GEG, in dem es um die energetischen Anforderungen im Zuge der Sanierung geht.
Neue Planungshilfe des ZVDH
Um den Innungsbetrieben einen Handlungsleitfaden an die Hand zu geben, hat der ZVDH eine Planungshilfe für das neue GEG erstellt. Die Planungshilfe sowie die entsprechenden Anlagen können im Mitgliederbereich unter der Kachel Planungshilfen abgerufen werden.
Inhalte der Planungshilfe
Die Planungshilfe fasst auf übersichtliche Art und Weise die für das Dachdecker‐Handwerk besonders relevanten Abschnitte des Gesetzestextes zusammen und zeigt die wichtigsten einzuhaltenden U‐Werte auf. Dabei werden die entsprechenden Paragraphen nach der Frage beantwortet, wie die jeweiligen Anforderungen oder Definitionen aus Sicht des Dachdecker‐Handwerks zu verstehen sind.
Keine Verschärfung der Dämmwerte
Im neuen GEG sind keine verschärften Anforderungen an die Sanierung oder an den Neubau aufgeführt. Die aus der EnEV bekannten Werte gelten somit vorerst unverändert weiter. Erst 2023 wird eine erneute Überprüfung der Anfor‐ derungen vorgenommen, woraus sich Änderungen ergeben können.
Kundenerklärung und Unternehmererklärung
Als Anlage zur Planungshilfe stellen wir den Betrieben die entsprechend angepasste Muster‐ Kundenerklärung sowie die Muster‐Unternehmererklärung zur Verfügung. Innungsbetriebe erhalten alle Dokumente über die jeweiligen Landesverbände oder über den internen Bereich auf www.dachdecker.de
Abweichung energetischer Anforderungen im Zuge der Fördermöglichkeiten
Werden energetische Maßnahmen im Zuge von z.B. der KfW‐Förderung 430 oder nach § 35c EStG vorgenommen, gelten strengere Anforderungen an die Dämmwerte, als im GEG vorgesehen. Zudem ist eine für Arbeiten nach §35 c EStG eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens erforderlich, eine Muster‐Bescheinigung für diesen Fall ist aktuell noch in Arbeit.