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Tarifverträge im Deutschen Dachdeckerhandwerk

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kann auf Antrag beider Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklären. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrages in seinem Geltungsbereich alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit gilt der Tarifvertrag nicht nur zwischen Arbeitgebern, die Innungsmitglied sind, und Arbeitnehmern, die Gewerkschaftsmitglied sind, sondern zwischen allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Geltungsbereich.

Von den 18 als gültig in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträgen im Dachdeckerhandwerk sind zurzeit sieben Tarifverträge allgemeinverbindlich. Diese sind im unten stehenden Verzeichnis aufgeführt und jeweils in ihrer derzeit gültigen Fassung abrufbar.
 

ZVDH-Infoblatt - Allgemeinverbindliche Tarifverträge Stand Januar 2025

TV Mindestlohn 15.09.2023

RTV Gewerbliche Arbeitnehmer 28.10.2022

TV Berufsbildung 08.12.2023

TV 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer 05.10.2016

TV Beschäftigungssicherung 18.02.2021

TV Altersversorgung 05.11.2020

TV Sozialkassenverfahren 05.11.2020

TV VWL 26.06.2001

TV Dienstpflichtige 01.08.1991

 

 

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