Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
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Redaktion: Detail

Kritisches Statement zum Kabinettsbeschluss Gefahrstoffverordnung

ZVDH-HGF Ulrich Marx, Bild: ZVDH

ZVDH-HGF Ulrich Marx, Bild: ZVDH

Die vom Bundeskabinett verabschiedete Gefahrstoffverordnung, die die Zuständigkeiten der Asbestüberprüfung bei Gebäudesanierungen neu regelt, ist ein gravierender Rückschritt für den Arbeits- und Umweltschutz.

Kommentar ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx

"Es ist unverständlich und inakzeptabel, dass die Verantwortung für die Asbesterkundung nun überwiegend auf die ausführenden Betriebe abgewälzt wird, anstatt die Bauherren stärker in die Pflicht zu nehmen. Diese Entscheidung ignoriert die bisherige, erfolgreiche Praxis, die im Rahmen des Nationalen Asbest-Dialogs und in den Leitlinien für die Asbesterkundung aus dem Jahr 2020 festgelegt wurde."

Verantwortung auf die Betriebe verlagert

Gemäß den Leitlinien war es bislang die Aufgabe der Bauherren, sicherzustellen, dass vor Beginn von Sanierungsarbeiten an Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, eine gründliche Asbestuntersuchung durchgeführt wird. Diese klare Erkundungspflicht der Bauherren, wie sie ursprünglich auch in den ersten drei Entwürfen der Gefahrstoffverordnung vorgesehen war, wurde nun im finalen Entwurf überraschend gestrichen. Stattdessen wird die Verantwortung auf die Betriebe verlagert, die im Zuge der Gefährdungsbeurteilung entscheiden müssen, ob eine Asbestuntersuchung vorgenommen werden muss. Gute Betriebe werden dies tun, die Kosten werden dann aber über dem Angebot von Betrieben liegen, die nicht so genau hinsehen und Mitarbeiter wie Nutzer der Immobilie in Gefahr bringen. Eine rechtssichere Grundlage hätte diese Diskrepanz verhindern können. Dies stellt eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit der am Bau Beschäftigten und Dritter dar.

Asbest und andere gefährliche Stoffe sind ein gesamtgesellschaftliches Problem, und die Verantwortung für deren sichere Handhabung darf nicht allein den ausführenden Unternehmen auferlegt werden. Die aktuelle Regelung erschwert eine sichere und verlässliche Planung. Die vorgesehene Verpflichtung der Bauherren, lediglich über Baujahr und Nutzungsgeschichte zu informieren, ist völlig unzureichend. Eine umfassende Erkundungspflicht muss zwingend bestehen bleiben, um sicherzustellen, dass keine Arbeiten in asbestbelasteten Bereichen ohne vorherige Abklärung durchgeführt werden.

Forderung des ZVDH an den Bundesrat

Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Handwerker und Bewohner betroffener Gebäude fordern wir eine umgehende Nachbesserung der Gefahrstoffverordnung. Es muss klar festgelegt werden, dass die Bauherren für die Erkundungspflicht verantwortlich sind. Der Bundesrat ist dringend aufgerufen, die notwendigen Änderungen durchzusetzen, um den Schutz der Beschäftigten und der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

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