KMU-Entlastungspaket der EU-Kommission
Am 12. September hat die EU-Kommission ein Paket zur Entlastung und Unterstützung kleiner und mittelständischer Unternehmen und Betriebe (KMU-Entlastungspaket) vorgelegt; nachfolgend ein Überblick der wichtigsten Vorhaben.
Zahlungsverzug
Eine neue Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sieht eine allgemeine Zahlungsfrist von 30 Tagen vor, auch für Behörden. Nur in Ausnahmefällen kann die Zahlungsfrist auf maximal 60 Tage verlängert werden. Außerdem werden automatische Verzugszinsen und Entschädigungsgebühren sowie neue Durchsetzungs- und Rechtsbehelfsmaßnahmen eingeführt. Der Vorschlag zur Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie befindet sich jetzt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren und wird an das Europäische Parlament und den Rat zur Prüfung übermittelt. Parallel dazu hat die EU-Kommission ein Regelwerk für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage von Unternehmensgruppen präsentiert. Hier geht es – kurz gesagt – um die Förderung eines effizienten und transparenten Systems der Unternehmensbesteuerung.
Die Kleinen zuerst
Geplant ist die strengere Anwendung des „Think Small First"-Prinzips, damit in allen Legislativ-Vorschlägen systematisch KMU-Interessen berücksichtigt werden. Außerdem sind längere Übergangsfristen und spezielle Leitlinien für KMU bei der Umsetzung neuer Gesetze angedacht. Um die Kommission in KMU-Fragen zu beraten und KMU-Interessen zu vertreten, ist bis Ende 2023 die Benennung eines KMU-Beauftragten vorgesehen. Außerdem ist die Teilnahme an RSB-Anhörungen (RSB = EU-Ausschuss für Regulierungskontrolle) an solchen Initiativen geplant, die große Auswirkungen auf KMU haben.
Mehr Bürokratieabbau
Die Kommission kündigt weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau an, um das 25 Prozent-Ziel bei der Reduzierung der Berichtspflichten zu erreichen. Zudem sollen die Meldepflichten für KMU vereinfacht werden, indem bis Ende 2023 die wichtigsten Verwaltungsverfahren online abgewickelt werden sollen. Erklärungen und Bescheinigungen für die Entsendung von Arbeitnehmern sollen vereinfacht und weiter digitalisiert werden. Beim öffentlichen Auftragswesen sollen KMU-gerechte Beschaffungsvorschriften und -bedingungen die Beteiligung kleiner Unternehmen verbessern. Bei den Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung will die EU-Kommission einen standardisierten Rahmen sicherstellen und das Risiko eines Übergreifens der Offenlegungspflichten auf nicht börsennotierte KMU minimieren. Ein freiwilliger Standard für nicht börsennotierte KMU soll möglichst schnell bereitgestellt werden. Um den Zugang zu Fachkräften für KMU zu sichern, ist u.a. die Einrichtung eines EU-Talentpools aus Drittländern und eine Initiative zur Verbesserung der Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen von Drittstaatsangehörigen vorgesehen.
Bewertung
Das KMU-Entlastungspaket sendet ein wichtiges Signal aus Brüssel, dass die Sorgen der Handwerksbetriebe dort ernst genommen werden. Ob die vorgesehenen Maßnahmen die Betriebe auch tatsächlich entlasten, wird sich allerdings noch zeigen müssen. Die vorgelegten Gesetze reichen bei weitem nicht aus und gehen nicht das Hauptproblem der überbordenden Dokumentationspflichten an. Viele der genannten Maßnahmen wurden bereits zu Anfang des Mandats angekündigt und bislang noch nicht umgesetzt. Nun gilt es, die für Oktober angekündigten Vorschläge zur Erreichung des 25 Prozent-Ziels abzuwarten. Das ZDH-Büro Brüssel steht hierzu in engem Austausch mit der EU-Kommission.