Kfz-Steuer - Leichte Nutzfahrzeuge wieder wie Lkw besteuert
Mit der Aufhebung einer Sonderregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zum 23. Oktober 2020 wird einer Forderung des Zentralverbandes entsprochen, leichte Nutzfahrzeuge wieder wie Lkw zu besteuern. Betroffene Handwerksbetriebe erhalten rückwirkend geänderte Kfz-Steuerbescheide.