Gesetzentwürfe zu Mindestlohn und Minijobs - Licht und Schatten
Von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro ab 01.10.2022 ist das Dachdeckerhandwerk durch deutlich höhere tarifliche Mindestlohnvereinbarungen nicht direkt betroffen. Die unterhalb des künftigen gesetzlichen Mindestlohns liegenden Tarifgruppen für kaufmännische und technische Angestellte laufen zum 30.06.2022 aus und müssen neu verhandelt werden. Dennoch hat sich auch der ZVDH gegen die geplante Erhöhung ausgesprochen, weil die damit verbundene staatliche Festlegung einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellt.