Erläuterung zum Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
Das Bundeskabinett hat mit dem Entwurf des Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) beschlossen, dass Menschen ohne formalen Berufsabschluss ihre beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes feststellen und anerkennen lassen können.