Bundesrat beschließt einstimmig neues Infektionsschutzgesetz
Einstimmig hat heute der Bundesrat Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt. Hintergrund ist, dass die festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 ausläuft und nicht verlängert wurde. Als Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkungen und Schutzvorkehrungen dient künftig ein neuer, bundesweit anwendbarer Maßnahmenkatalog, der ab kommenden Mittwoch gilt. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Dezember werden die jetzt beschlossenen Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls nachjustiert.