Steuerfreie Corona-Prämie für Arbeitnehmer
Da das Arbeiten während der Corona-Pandemie besonders anstrengend ist, hat der Gesetzgeber bereits zu Beginn der Pandemie für Arbeitgeber eine Möglichkeit geschaffen, ihren Beschäftigten zwischen dem 1.3.2020 und dem 31.12.2020 Sonderzahlungen in Form von Beihilfen und Sachleistungen bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro steuer- und abgabenfrei zu gewähren. Voraussetzung ist, dass die Sonderzahlungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet werden.