Dachdeckerhandwerk gegen verschärfte Aufzeichnungspflichten
Der Referentenentwurf zu den Änderungen bei geringfügig Beschäftigten enthält unerwarteter Weise neue Vorgaben zur Erfassung der Arbeitszeit. Diese soll demnach unverzüglich und manipulationssicher elektronisch dokumentiert werden. Die Neuregelung ist bereits für Oktober dieses Jahres vorgesehen. Betriebe der Bauwirtschaft sind bereits verpflichtet, täglich Arbeitszeiten zu erfassen, aber nicht zwingend digital, und sie haben sieben Tage Zeit, um die Dokumentation für mögliche Kontrollen durch den Zoll zu erstellen.