Kontaktverbot bzw.-einschränkungen - Hinweise für Dachdeckerbetriebe
In einer Sonderausgabe unseres zvdh-kompakt fassen wir nochmal die wichtigsten Inforamtionen rund um die Kontakteinschränkungen und ihre Bedeitung fürs Dachdeckerhandwerk zusammen. Eine Tätigkeitsbeschränkung oder gar generelle Schließung von Dachdeckerbetrieben wurde nicht verfügt. Von der Zwei-Personen-Regelung in der Öffentlichkeit sind außerdem Personengruppen ausgenommen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen.