ZVDH begrüßt Änderung der Aufzeichnungspflicht
Die Ankündigung von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, die Pflicht zur Aufzeichnung von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit entfallen zu lassen, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2.000 Euro brutto betragen habe, stößt auf breite Zustimmung.