Futterhaus mit Kresse - Gründach im Webshop bestellbar
Unser Kult-Futterhaus für Vögel oder Eichhörnchen als perfekter Werbeträger für das Dachdeckerhandwerk kann ab sofort im ZVDH-Webshop bestellt werden.
Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. • Fachverband Dach- Wand- und Abdichtungstechnik
Fritz-Reuter-Straße 1 • 50968 Köln • Postfach 511067 • 50946 Köln
Tel.: 0221 398038-0 • Fax: 0221 398038-99
E-Mail: zvdh@dachdecker.de
Kein Eintrag zur jobId gefunden.
Unser Kult-Futterhaus für Vögel oder Eichhörnchen als perfekter Werbeträger für das Dachdeckerhandwerk kann ab sofort im ZVDH-Webshop bestellt werden.
Vom 27. bis 29.06.2023 findet in Berlin und online der Weltkongress Gebäudegrün statt. Der zuletzt ebenfalls in Berlin durchgeführte Weltkongress war mit über 800 Teilnehmenden aus 44 Ländern ausgebucht. Nun wird an den erfolgreichen Kongress von 2017 mit einer hybriden Veranstaltung angeknüpft, um noch mehr Menschen eine Teilnahme zu ermöglichen.
Die Begrünung von Fassaden und Dächern in Ballungsgebieten trägt zur Kühlung bei, senkt den CO2-Gehalt und absorbiert Feinstaub. Mit dem ZVDH-zertifizierten Gründach-Manager ergeben sich für das Dachdeckerhandwerk gemeinsam mit dem Garten -und Landschaftsbau interessante Betätigungsfelder.
Obwohl die Branche stark mit dem Einbruch des Wohnungsneubaus zu kämpfen hat und davon auch etliche Betriebe des Dachdeckerhandwerks betroffen sind, blickt der überwiegende Teil unseres Handwerkszweigs zu Beginn des Jahres 2023 dank anhaltender Nachfrage optimistisch nach vorn.
Die gemäß Mutterschutzgesetz bestehenden Beschäftigungsverbote und Schutzfristen - 6 Wochen vor und 8 Wochen (in besonderen Fällen 12 Wochen) nach der Geburt - gelten zwingend nur für abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen, z.B. die angestellte Geschäftsführerin einer GmbH. Unternehmerinnen, die nicht gleichzeitig Angestellte sind, sind von den Schutzregelungen nicht erfasst. Allerdings können Unternehmerinnen sich rechtzeitig (vor einer Schwangerschaft) so absichern, dass ihnen Leistungen von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherern zustehen