Nullsteuersatz bei Photovoltaik-Anlagen - BMF klärt strittige Fälle für das Dachdeckerhandwerk
Seit dem 1. Januar 2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen bei der Umsatzsteuer einem neu eingeführten Nullsteuersatz. Der Anwendungsbereich umfasst Solarmodule einschließlich der für den Betrieb einer PV-Anlage wesentlichen Komponenten (mehr dazu unten) und Speicher.