Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
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Neuigkeiten

Soziale Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Soziale Absicherung von Unternehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Die gemäß Mutterschutzgesetz bestehenden Beschäftigungsverbote und Schutzfristen - 6 Wochen vor und 8 Wochen (in besonderen Fällen 12 Wochen) nach der Geburt - gelten zwingend nur für abhängig beschäftigte Arbeitnehmerinnen, z.B. die angestellte Geschäftsführerin einer GmbH. Unternehmerinnen, die nicht gleichzeitig Angestellte sind, sind von den Schutzregelungen nicht erfasst. Allerdings können Unternehmerinnen sich rechtzeitig (vor einer Schwangerschaft) so absichern, dass ihnen Leistungen von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherern zustehen

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Faktenblatt benennt Unfallfaktoren und Unfallursachen beim Bau

Faktenblatt benennt Unfallfaktoren und Unfallursachen beim Bau

 Fast ein Drittel der durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erfassten tödlichen Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle. Das aktualisierte Faktenblatt „Tödliche Arbeitsunfälle – Absturzunfälle“ benennt einzelne Unfallfaktoren und -ursachen. Die Kenntnis darüber soll für die Gefahren sensibilisieren und so zur Reduzierung von Absturzunfällen beitragen.

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Themen: ZDH-Präsident Dittrich: Handwerk und Klimaschutz | Interview: Nachhaltigkeit im Betrieb | Girls Day: Ein Praxisbeispiel aus dem Dachdeckerhandwerk.
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