ZVDH-Infoblatt zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes
Durch die andauernde Corona-Pandemie müssen Eltern häufiger die Betreuung ihres Kindes sicherstellen. Nun wurde für gesetzlich Versicherte der Anspruch auf Kinderkrankengeld rückwirkend zum 5. Januar 2021 für das Kalenderjahr 2021 ausgeweitet. Der ZVDH hat in einem neuen Infoblatt die wesentlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte zusammengefasst.