Corona-Hilfsprogramm läuft an
Schnelle Hilfen für von der Corona-Krise gebeutelte Firmen kommen jetzt zum Tragen: Die Sozialversicherungsbeiträge für März und April können auf Antrag zinslos und ohne Stellung von Sicherheiten gestundet werden. Am 27. März müssen die Unternehmer und Selbständigen die Sozialversicherungsabgaben für den Monat März für ihre Betriebe an die Sozialversicherungsträger überweisen. Weiterhin besteht in vielen Bundesländern ab jetzt die Möglichkeit, Mittel aus dem Corona-Soforthilfeprogramm zu beantragen.