Neuregelungen zum Kurzarbeitgergeld
Für das Dachdeckerhandwerk gelten bis Ende März die branchenspezifischen Regelungen des Saison-Kurzarbeitsgeldes (S-Kug). Nun hat die Bundesregierung kurzfristig die notwendigen Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld (Kug) abgesenkt und die Leistungen erweitert.