Beitragsabhängige Förderung von Arbeitsschutzprämien
Die beitragsabhängige Förderung von Arbeitsschutzprämien gilt für alle von der BG BAU bezuschussten Maßnahmen und Produkte: Reduktion von Gefahren auf Baustellen, Sicherheitstechniken für Handmaschinen, Zusatzausrüstungen für Baumaschinen und Baustellen-Lkw sowie Maßnahmen zur Organisation des Arbeitsschutzes und Qualifikation von Beschäftigen. Neben der beitragsabhängigen Förderung können Unternehmen ab sofort zusätzlich die beitragsunabhängige Förderung speziell für Maßnahmen zur Absturzprävention in Anspruch nehmen.