Kritisches Statement zum Kabinettsbeschluss Gefahrstoffverordnung
Die vom Bundeskabinett verabschiedete Gefahrstoffverordnung, die die Zuständigkeiten der Asbestüberprüfung bei Gebäudesanierungen neu regelt, ist ein gravierender Rückschritt für den Arbeits- und Umweltschutz. Es ist unverständlich und inakzeptabel, dass die Verantwortung für die Asbesterkundung nun überwiegend auf die ausführenden Betriebe abgewälzt wird, anstatt die Bauherren stärker in die Pflicht zu nehmen. Diese Entscheidung ignoriert die bisherige, erfolgreiche Praxis, die im Rahmen des Nationalen Asbest-Dialogs und in den Leitlinien für die Asbesterkundung aus dem Jahr 2020 festgelegt wurde.