Von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,00 Euro ab 01.10.2022 ist das Dachdeckerhandwerk durch deutlich höhere tarifliche Mindestlohnvereinbarungen nicht direkt betroffen. Die unterhalb des künftigen gesetzlichen Mindestlohns liegenden Tarifgruppen für kaufmännische und technische Angestellte laufen zum 30.06.2022 aus und müssen neu verhandelt werden. Dennoch hat sich auch der ZVDH gegen die geplante Erhöhung ausgesprochen, weil die damit verbundene staatliche Festlegung einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellt.
Seit vielen Jahren verzichtet der ZVDH darauf, im großen Umfang gedruckte Weihnachtskarten zu versenden und spendet stattdessen an ausgewählte Einrichtungen. Dieses Mal hat sich der Verband für die „Stiftung Bildung“ entschieden. Das primäre Ziel dieser Einrichtung ist es, die beste Bildung für Kinder und Jugendliche zu fördern, aber auch die Vielfalt in der Bildung zu stärken.
Die Ampel-Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat am 24.11. den Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ als Entwurf vorgestellt. Dieser muss noch in den jeweiligen Parteigremien bestätigt werden, bevor er von den Koalitionären unterzeichnet werden kann. Im Folgenden nehmen wir eine Erstbewertung aus Sicht des Dachdeckerhandwerks und der Bauwirtschaft vor.
Einstimmig hat heute der Bundesrat Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt. Hintergrund ist, dass die festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 ausläuft und nicht verlängert wurde. Als Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkungen und Schutzvorkehrungen dient künftig ein neuer, bundesweit anwendbarer Maßnahmenkatalog, der ab kommenden Mittwoch gilt. Auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 9. Dezember werden die jetzt beschlossenen Maßnahmen überprüft und gegebenenfalls nachjustiert.