Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V. • Fachverband Dach- Wand- und Abdichtungstechnik
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kann auf Antrag beider Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklären. Mit der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrages in seinem Geltungsbereich alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Damit gilt der Tarifvertrag nicht nur zwischen Arbeitgebern, die Innungsmitglied sind, und Arbeitnehmern, die Gewerkschaftsmitglied sind, sondern zwischen allen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Geltungsbereich.
Von den 19 als gültig in das Tarifregister eingetragenen Tarifverträgen im Dachdeckerhandwerk sind zurzeit neun Tarifverträge allgemeinverbindlich. Diese sind im unten stehenden Verzeichnis aufgeführt und jeweils in ihrer derzeit gültigen Fassung abrufbar.
Übersicht allgemeinverbindliche Tarifverträge Stand Januar 2022.pdf
RTV Gewerbliche Arbeitnehmer 08.10.2014.pdf
TV Berufsbildung 23.11.2018.pdf
TV 13. Monatseinkommen gewerbliche Arbeitnehmer 05.10.2016.pdf
TV Beschäftigungssicherung 18.02.2021.pdf
TV Altersversorgung 05.11.2020.pdf