ZVDH warnt vor Engpässen bei Dämmstoff-Versorgung
Anfang März 2016 ist die Novellierung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) in Kraft getreten, die vor allem Polystyrol-Dämmstoffe betrifft, die das Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) enthalten. Nach der sogenannten POP-Verordnung müssen Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POPs) enthalten, so verwertet werden, „dass die darin enthaltenen persistenten organischen Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden“. Dies betrifft ab 30. September 2016 solche Kunststoffe, deren HBCD-Gehalt größer oder gleich dem HBCD-Grenzwert von 1.000 mg/kg ist. HBCD verzögert die Entzündung von Kunststoffen und verlangsamt die Ausbreitung der Flammen.