Wenn Dachziegel fliegen
Dachdecker sollten jetzt wieder ihre Kunden über den DachCheck informieren. Als Argumentationshilfe ist dieses Urteil hilfreich: Eigentümer einer Immobilie müssen das Gebäude so absichern, dass auch bei heftigen Sturmereignisse Dachziegel nicht herunterfallen. Ein Grundstückseigentümer muss Vorsorge für die Festigkeit der Gebäudeteile treffen, zum Beispiel, in dem eine regelmäßige Wartung des Daches beauftragt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart bereits im November 2016 entschieden (Aktenzeichen 4 U 97/16)