Arbeitsverträge: Strengere Vorgaben durch geändertes Nachweisgesetz
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, ihre Arbeitnehmer über die getroffenen Inhalte des Arbeitsvertrags schriftlich zu informieren. Zum 1. August 2022 tritt eine Änderung – und damit eine Verschärfung – des Nachweisgesetzes in Kraft. Bei Nichtbeachtung drohen Geldbußen.