Chancen auch fürs Dachdeckerhandwerk: Teilnahme am GirlsDay

Erfreulicherweise konnte in den letzten Jahren die Zahl der weiblichen Azubis gesteigert werden. Aktuell werden 212 junge Frauen im Dachdeckerhandwerk ausgebildet, im Vorjahr waren es 166, und davor 147. Auch wenn die Frauen-Quote insgesamt mit 2,4 % noch sehr niedrig ist, sehen wir doch ein zunehmendes Interesse. Und um noch mehr Mädchen für den Beruf „ganz oben“ zu begeistern, lohnt die Teilnahme am Girls‘Day. Am 28. April 2022 ist wieder so weit, und Stand heute sind digitale, aber auch Präsenzangebote möglich. Wie sich Unternehmen beteiligen können, wird hier erläutert: www.girls-day.de
Das Leuchten in den Augen
Dachdeckermeister Tobias Wecker, MT DACHBAU GmbH, hat 2019 schon teilgenommen und sieht im Girls'Day eine einmalige Gelegenheit, jungen Mädchen einen Einblick in den Dachdeckerberuf zu verschaffen und sie zu begeistern: Man nehme die Mädchen mit auf Baustellen, erkläre dort die Abläufe und wer mag, darf gemeinsam mit dem Meister ein Baugerüst hochklettern. Wichtig: Die Mädchen erhalten vom Betrieb Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe. Und der Erfolg zeige sich dann, wenn die Mädchen mit leuchtenden Augen oben auf dem Dach stehen und die wunderbare Aussicht genießen. Auch die Erfahrung, dass die Arbeit dank moderner Maschinen nicht nur anstrengend und schmutzig ist, ist eine wichtige Erkenntnis, die die Teilnehmerinnen mit nach Hause nehmen. Selbst Hand anlegen durften die jungen Damen auch, und zum Beispiel ein Herz aus Schiefer schlagen oder mit dem Lötkolben ein bisschen Zinn aufs Blech tropfen. Seine Erfahrung: Sinnvoll sei es, neben dem praktischen Teil auch Einblicke in die Büroarbeit zu geben. So lässt Dachdeckermeister Wecker den Nachwuchs bei Kundengesprächen zuhören und in den Büroalltag reinschnuppern. Interessierten Dachdeckerbetrieben gibt er einen wichtigen Hinweis: „Bieten Sie, wenn es irgendwie möglich ist, zwei Plätze an.“ Hintergrund: Für 11-13-jährige Mädchen ist die Vorstellung, ganz allein einen Betrieb mit überwiegend männlichen Mitarbeitern zu besuchen, möglicherweise abschreckend, denn oft wurde er gefragt, ob eine Freundin mitgebracht werden könne. Daher habe man das Konzept umgestellt, die Kapazitäten am Girls‘Day erweitert und biete nun zwei Plätze an.
Versicherung bei Präsenzangeboten
Wird im betreffenden Bundesland die Teilnahme am Girls'Day als Schulveranstaltung gewertet oder stufen die Schulen der teilnehmenden Mädchen dies so ein, dann sind die Schülerinnen über die Schule gesetzlich unfallversichert.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Laut Jugendarbeitsschutzgesetzes ist die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen verboten. Ausgenommen sind Tätigkeiten im Rahmen eines schulischen Betriebspraktikums. Angebote, die im Rahmen des Girls'Day besucht werden, gelten als ein solches. Soweit die Mädchen an dem Tag eigene Aufgaben im besuchten Betrieb übernehmen, sollte aber trotzdem darauf geachtet werden, dass diese Tätigkeiten geeignet sind.
Werbematerialien des ZVDH nutzen
Wer sich entschieden hat, mitzumachen, will dies natürlich auch bewerben. Dafür hat der ZVDH eine eigene Webseite mit passenden Bild- und Filmmotiven gestaltet, die für Aktionen in den Social-Media-Kanälen oder auf der eigenen Webseite genutzt werden können:
www.girlsday-dachdeckerin.de – Viel Erfolg!