Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
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Perspektiven des Dachdeckerhandwerks

Redaktion: Detail

Vereinbarung zur sicheren Installation von Photovoltaikanlagen  

 von links: Michael Kirsch, Dirk Bollwerk, Ulrich Marx Bild: GHM

von links: Michael Kirsch, Dirk Bollwerk, Ulrich Marx Bild: GHM

Um die Sicherheit der Mitarbeiter bei der Montage und Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen zu verbessern, haben das Dachdecker- und Elektrohandwerk sowie die zuständigen Berufsgenossenschaften eine Vereinbarung unterzeichnet. Diese gilt seit 1. April 2024 und soll Dachdecker besser vor elektrischen Gefährdungen und Elektriker besser vor Abstürzen schützen.

  • Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern unterzeichnet
  • Mehr Sicherheit fürs Dachdecker- und Elektrohandwerk
  • Die Vereinbarung tritt ab 1. April 2024 in Kraft

Der ZVDH, der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) haben gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sowie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eine wegweisende Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern unterzeichnet. Die Unterzeichnung fand am 7. März 2024 im Rahmen einer Liveübertragung zwischen den Messen DACH+HOLZ in Stuttgart sowie Light + Building in Frankfurt statt.

Das Montieren und Instandhalten von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern ist ein Fall, wo das Miteinander von zwei Gewerken - dem Dachdecker- und dem Elektrohandwerk - der Abstimmung und Kooperation bedarf.

ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk kommentiert: „Diese Vereinbarung wurde ins Leben gerufen, um die Sicherheit bei der Montage von Photovoltaikanlagen zu maximieren und insbesondere unsere Dachdeckerbetriebe vor elektrischen Gefahren zu schützen.“
 
ZVEH-Präsident Stefan Ehinger ergänzt: „Der Geltungsbereich dieser Vereinbarung umfasst die Anforderungen an Betriebe beider Verbände. Dem E-Handwerk war wichtig, ein am bewährten Sicherheitsstandard orientiertes Verfahren für die Kooperation weiterzuentwickeln. Wir haben deshalb nun das Arbeiten unter Leitung und Aufsicht von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bei den Dachdeckerbetrieben durch unsere Elektrofachkräfte eingeführt und vertraglich abgesichert. Gleichzeitig definieren wir Sicherheitsanforderungen für das Betreten von Dächern auch durch E-Handwerksbetriebe.“

Anforderungen der Vereinbarung

„Wenn E-Handwerker bei der Montage von PV-Anlagen schwer verletzt werden, handelt es sich fast immer um Absturzunfälle. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die Vereinbarung auch klare Regeln zur Absturzsicherung enthält. Nur mit einer Absturzsicherung, also zum Beispiel mit Arbeits- und Schutzgerüsten, dürfen E-Handwerker auf Dächern arbeiten. Dabei sind die Arbeitsanweisungen für die Benutzung der Gerüste zu beachten. Die Musterarbeitsanweisung, die Bestandteil dieser Vereinbarung ist, ist eine gute Hilfestellung für die Betriebe“, macht Jörg Botti, Hauptgeschäftsführer der BG ETEM, deutlich.
 
Michael Kirsch, Hauptgeschäftsführer der BG BAU, erklärt: „Mit der Vereinbarung haben wir klargestellt, dass Dachdeckerbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen elektrotechnische Arbeiten an PV-Anlagen durchführen dürfen. Des Weiteren wurden Anforderungen an das Arbeiten in der Höhe festgeschrieben. Für alle Gewerke gilt: An PV-Anlagen auf Dächern darf nur gearbeitet werden, wenn Absturzsicherungen wie Arbeits- und Schutzgerüste vorhanden sind.“
 
Bestandteile dieser Vereinbarung sind eine Musterarbeitsanweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) für PV-Anlagen. Die Teilnahme an dieser Fortbildung ist Voraussetzung für elektrotechnische Arbeiten für Dachdecker im Sinne dieser Vereinbarung.
 
Die Vereinbarung tritt mit Wirkung zum 1. April 2024 in Kraft. Sie stellt einen Meilenstein für die Sicherheit und Qualität in der Installation von Photovoltaikanlagen dar und unterstreicht das gemeinsame Engagement der beteiligten Verbände und Berufsgenossenschaften für höchste Standards in der Branche.

Übersicht der zugehörigen Dokumente

1. Text der Vereinbarung zur Installation von Photovoltaikanlagen

Sie beschreibt Anforderungen an die Betriebe des ZVEH und des ZVDH, um Gefährdungen durch Absturz und elektrische Gefährdungen bei der Montage und Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern zu minimieren bzw. auszuschließen. Jeglicher Anschluss des PV-Generatorfeldes (PV-Module und entsprechende Leitungen) an den Wechselrichter oder Arbeiten an der elektrischen Anlage und anderen elektrischen Bauteilen sind von einer Elektrofachkraft durchzuführen und sind daher auch nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.

2. Muster-Arbeitsanweisung zur Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten

Hier wird u.a. darauf  hingewiesen, dass Gefahren für den Menschen bestehen: durch fehlende Bauteile wie Seitenschutz oder Beläge kann es zu gefährlichen Verletzungen durch Absturz kommen. Des Weiteren können fehlende Bauteile, fehlende Verankerungen und Überlastung durch Bau- oder Abbruchmaterialien die Standsicherheit beeinflussen.

3. Muster-Arbeitsanweisung zur Montage von PV-Generatorfeldern (DC-Seite bis Wechselrichter)

Hier geht es um die Durchführung von elektrotechnischen Tätigkeiten zum Aufbauen von PVGeneratorfeldern nach Vorgaben durch den Planer der Anlage. Dazu gehört die Verkabelung der PV-Module, die Verlegung der Strangleitung auf dem Dach und bis zum Wechselrichter sowie das Montieren von Steckverbindern im spannungsfreien Zustand der Leitungen. Die in dieser Arbeitsanweisung beschriebenen elektrotechnische Arbeiten können von einer entsprechenden elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft steht.

4. Schulungsinhalte PV-Anlagen

Durchführung von elektrotechnischen Tätigkeiten zum Aufbauen von PV-Generatorfeldern nach Vorgaben durch den Planer der Anlage:
- Verkabelung der PV-Module,
- Verlegung der Strangleitung auf dem Dach und bis zum Wechselrichter
- Montieren von Steckverbindern im spannungsfreien Zustand der Leitungen.
Die dazu notwenigen elektrotechnische Arbeiten können von einer dafür elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) durchgeführt werden, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft steht.

5. Vertragsmuster

Vertragsmuster  für den Nachunternehmervertrag PV-Anlagen Dachdecker sowie Nachunternehmervertrag PV-Anlagen Elektrofachbetriebe finden Innungsbetriebe des Dachdeckerhandwerks im internen Bereich unter der Rubrik Informationen // Recht // Bau- und Vergaberecht

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