Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
- Tarifeinigung im Dachdeckerhandwerk-

Mehr Lohn und Gehalt

- ZVDH-Podcast: E-Rechnung in der Praxis-

Dachdeckermeister Hartmut Berner berichtet

- Silber und Bronze für die deutschen Teams-

IFD-Weltmeisterschaft 2024 im Dachdeckerhandwerk

Redaktion: Detail

Gewerbeabfallverordnung - Endbericht der Evaluierung vorgestellt

Gewerbeabfallverordnung - Endbericht der Evaluierung vorgestellt

Seit Januar 2019 gilt die Gewerbeabfallverordnung in aktueller Form. Sie hat das Ziel, die getrennte Erfassung von Siedlungsabfällen vorzuschreiben, um das größtmögliche Potenzial für die Wiederverwertung und das Recycling von Materialien zu nutzen. Um eine Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zu prüfen, wurden in einem dreijährigen Projekt Grundlagen und Daten hierzu gesammelt.

Hohe Quoten vorgeschrieben

Um die gesteckten Recycling-Ziele zu erreichen, hat die GewAbfV hohe Quoten definiert, die erzielt werden sollen. Die Sortierquote liegt dabei bei 85 % und die Recyclingquote bei 30 %. Damit diese Zahlen überhaupt erreicht werden können, muss der Abfall frühzeitig sortiert werden. Ist dies nicht möglich, kommt die Vorbehandlungsanlage ins Spiel, die z.B. den in der Dachdeckerbranche üblichen Baumischcontainer entsprechend vorbehandelt und die Inhalte den Fraktionen zuordnet. Die thermische Verwertung ist immer nur der letzte Schritt, wenn keine anderweitige Verwertung möglich ist.

Verpflichtende Nachweisführung

Ein wesentliches Instrument für den (Nach-)Vollzug der GewAbfV ist hierbei die Nachweisführung: Grundsätzlich ist die Sammlung von Gemischen nur dann zulässig, wenn die Gemische anschließend einer Vorbehandlungsanlage mit festgelegten technischen Merkmalen zugeführt werden. In diesen Fällen muss der Containerdienst/Entsorger den entsprechenden Nachweis erbringen und an die Dachdeckerinnen und Dachdecker aushändigen. Geschieht dies nicht, wie in der Praxis häufig der Fall, droht den Betrieben unter Umständen ein Bußgeld.

Erfolgreicher Austausch mit dem Dachdeckerhandwerk

Im Zuge der Evaluierung der GewAbfV hat der ZVDH für die Branche an Online-Fachdialogen mitgewirkt, aber auch mit Vertretern des Instituts für Energie- und Umwelttechnik (ifeu), die vom UBA mit der Evaluierung beauftragt waren, den Austausch gesucht. Wir haben aufgezeigt, wo die Hürden bei der Umsetzung in die Praxis liegen und wieso wir den Baumischcontainer beibehalten wollen. Die Ergebnisse sind in dem bereits bekannten 10-Punkte-Papier verfasst, das wir im September 2022 veröffentlicht haben.

Durchwachsenes Fazit

Weitgehend im Vorfeld bekannt waren die Hürden, die eine erfolgreiche Umsetzung blockieren würden: Unklare Angaben über Vorbehandlungsanlagen, wenig bis kein Vollzug der Dokumentationspflichten seitens der Behörden und geringe Rückmeldungen der Länder bezüglich der Quoten. Daher sind auch die Ergebnisse der Evaluierung entsprechend ausgefallen: Grundsätzlich wird die Novellierung der GewAbfV begrüßt, jedoch muss sich die Praxis der Theorie weiter annähern. Das kann durch einen verbesserten Vollzug geschehen, aber auch verbesserte Absatzbedingungen für Sekundärrohstoffe können helfen, um ökonomische Anreize für ein verbessertes Recycling zu schaffen.

Bereits aufgrund der sehr überschaubaren Datenlage wird deutlich, dass die GewAbfV nicht wirklich greifen kann. Inwieweit auf Basis der geringen Datenlage und der teils unklaren Zuständigkeiten überhaupt ein Fazit gezogen werden kann – und welche Konsequenzen daraus in der Folge abgeleitet werden – das gilt es abzuwarten.

Die Auswertung kann auf der Seite des Umweltbundesamts eingesehen werden: Link

Seitenanfang