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Neuer Praxisleitfaden Asbest der Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Neuer Praxisleitfaden Asbest der Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Die novellierte Gefahrstoffverordnung (seit 5. Dezember 2024) sowie die LAGA-Vollzugshilfe M 23 (März 2023) bringen wesentliche Änderungen für Bauherren, Planer und Bauunternehmen im Umgang mit Asbest in Bestandsgebäuden. Die LAGA M 23 ist eine Vollzugshilfe, die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) herausgegeben wurde. Sie regelt die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen und ist für alle Akteure der Baubranche und der Abfallwirtschaft von großer Bedeutung. Die Regelungen erfordern eine frühzeitige und systematische Auseinandersetzung mit dem Thema Asbest. Bauherren, Bauunternehmen und Handwerker müssen ihre Prozesse anpassen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Der Praxisleitfaden „Asbest auf Baustellen“ der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) gibt einen Überblick für Bau- und Ausbauunternehmen zum Umgang mit Asbest auf Baustellen, einschließlich rechtlicher Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf die Bauwirtschaft.

Inhalte des BVB-Leitfadens

Die Inhalte des BVB-Leitfadens im Überblick:

Was ist Asbest?

Wo kommt Asbest in Gebäuden vor? Welche Probleme werden durch Asbest verursacht?

  • Vertragsanbahnung
    Erkundung potenziell asbestbelasteter baulicher und technischer Anlagen vor Vertragsschluss, Präventive Arbeitsschutzmaßnahmen, Wann ist Asbest zu vermuten?

  • Vertragsabschluss und Ausführung von Bauleistungen
    Asbestfreiheit ist durch Vorerkundung nachgewiesen, Asbest ist durch Vorerkundung nachgewiesen

  • Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle
  • Checklisten
    Vertragsanbahnung, technische Erkundung (vor Baubeginn), Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der geplanten Tätigkeiten mit Asbest,
    Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle

Überblick der rechtlichen Anforderungen

  • Definition und Vorkommen von Asbest in Gebäuden
  • Pflichten für Bauherren und Bauunternehmen
  • Das risikobasierte „Ampel-Modell“ für Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Anforderungen an Erkundung und Dokumentation
  • Vertragliche Auswirkungen bei verschiedenen Vertragstypen
  • Entsorgungsanforderungen

ZVDH-Hinweise für Dachdeckerbetriebe

Der Leitfaden widmet sich weniger dem inhaltlichen Umgang mit Asbest, sondern fokussiert sich auf die Abläufe, die beim Vorhandensein von Asbest zu beachten sind. Leider kommt im Leitfaden das Wort „Bitumen“ nicht vor, aber auch bei Asbest in Bitumen gelten die gleichen rechtlichen Abläufe. Daher stellt der Leitfaden trotzdem eine gute Handlungshilfe dar.  Im Leitfaden wird eine Probenahme nach LAGA PN 98 genannt, die nicht direkt für das Dachdeckerhandwerk vorgesehen ist, da es sich um Probenahmen bei Entsorgern handelt, nicht aber auf Baustellen. Sachkundige nach TRGS 519 können die Probe allerdings entnehmen, als Richtwert gilt eine Probe auf 100 qm Fläche bei einer homogenen Struktur. Der ZVDH hat für Beprobungen (u.a. auf Asbest) einen Rahmenvertrag mit der GBA-Analytik abgeschlossen, Innungsbetriebe können diesen im ZVDH-Intranet unter „Rahmenverträge“ herunterladen.

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