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Cybergefahren für Handwerksbetriebe

Redaktion: Detail

Gut vorbereitet für kommende Azubis

Gut vorbereitet für kommende Azubis

Die ersten Azubiverträge sind bereits geschlossen. Damit der Start für Auszubildende und Betriebe ohne Probleme über die Bühne geht, hier ein paar nützliche Tipps.

Ausbildungsvertrag

Viele Informationen, Checklisten und rechtliche Hinweise sind im Ausbildungsknigge des ZVDH zu finden: „Erfolgreich Ausbilden“, für Innungsbetriebe im internen Bereich abrufbar. Wird noch ein Ausbildungsvertrag benötigt, stehen diese auf den Webseiten der Handwerkskammern online. Der abgeschlossene Vertrag muss direkt bei der HWK eingereicht werden. Und gemäß der neuen Ausbildungsordnung (seit August 2016) muss im Vertrag auch vermerkt werden, welchen Schwerpunkt der Auszubildende wählt. Üblicherweise vereinbart man im Vertrag zudem eine mehrmonatige Probezeit, sie darf allerdings vier Monate nicht überschreiten. Auch die zuständige Berufsschule muss schriftlich unterrichtet werden. Eine Vorlage für den betrieblichen Ausbildungsplan liefert die Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB): http://bit.ly/BIBB-Umsetzungshilfe

Ärztliche Untersuchung

Unabdingbar ist bei unter 18-Jährigen eine vorherige ärztliche Untersuchung, ohne diese – schriftlich belegt – darf der Arbeitgeber diese nicht beschäftigen. Vor Eintritt ins Berufsleben müssen Jugendliche sich daher von einem Arzt oder einer Ärztin gründlich auf ihren Gesundheitszustand untersuchen lassen. Dies soll gewährleisten, dass junge Menschen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, denen sie gesundheitlich oder entwicklungsmäßig nicht gewachsen sind. Ein Jahr nach Arbeitsbeginn muss eine Nachuntersuchung stattfinden. Zur Anmeldung bei der Krankenkasse gelangt man über die Webseite der Sozialversicherung unter www.svnet.info. Arbeitgeber können darüber Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise schnell und sicher erstellen und übermitteln.

Im Betrieb

Sind die Auszubildenden unter 18 Jahre, muss das Jugendarbeitsschutzgesetz im Betrieb ausgehangen werden. Demnach müssen Jugendliche vor Beginn der Beschäftigung über die Unfall- und Gesundheitsgefahren unterrichtet werden. Vor dem ersten Bedienen gefährlicher Maschinen und beim erstmaligen Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen ist ebenfalls eine Unterweisung erforderlich. Die Unterweisungen sollten immer schriftlich dokumentiert werden! Während der Ausbildung ist ein Berichtsheft zu führen, entweder digital oder in Printform. Vorlagen mitsamt Anleitung sind über die Verlagsgesellschaft Rudolf Müller erhältlich. www.baufachmedien.de

Vergünstigungen nutzen

Dachdeckerbetriebe profitieren auch bei der Ausbildung von den Leistungen der SOKA-DACH. So werden Teile der Ausbildungsvergütung übernommen und die Kosten erstattet, die bei der Überbetrieblichen Ausbildung anfallen. Mit der Übernahmeprämie wird ein Anreiz für die Weiterbeschäftigung junger Dachdeckergesellen geschaffen. Diese wird ab Juni 2022 automatisch erstattet. Mehr Infos dazu hier: http://bit.ly/Soka-Ausbildung

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