Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
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Pressemeldung zur ZVDH-Vize-Wahl

Redaktion: Detail

Engpässe bei Atemschutzmasken

BG BAU leistet Unterstützung für sicheres Arbeiten

Für viele Arbeiten am Bau und bei baunahen Dienstleistungen sind Maßnahmen zum Atemschutz, beispielsweise gegen Staub oder bei der Asbestsanierung, unentbehrlich. Durch den explosionsartig gestiegenen Bedarf aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus kommt es zu Engpässen bei der Lieferung benötigter Atemschutzmasken - insbesondere beim Standard FFP2 und FFP3. Wie die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mitteilt, darf das jedoch nicht bedeuten, auf den notwendigen Schutz der Beschäftigten zu verzichten. Daher gibt die BG BAU wichtige Hinweise zum staubminimierten Arbeiten.           

Die gesetzlichen Vorschriften und Regeln zum Arbeitsschutz sind darauf ausgerichtet, das Leben und die Gesundheit der Berufstätigen bestmöglich zu schützen. Um dies zu erreichen, sind die Unternehmen in der Pflicht, auf alle anfallenden Arbeiten bezogen wirksame Maßnahmen - auch persönliche Schutzmaßnahmen - zu ergreifen. So entsteht bei vielen Tätigkeiten beim Bauen Staub oder es wird Staub aufgewirbelt. Doch Staub ist nicht nur lästig, sondern auch gesundheitsschädlich. Gelingt es nicht staubarm zu arbeiten, muss als letztes Mittel der Wahl von den Beschäftigen Atemschutz getragen werden. Aber dieser wird in der gegenwärtigen Situation immer knapper. Die Beschaffung von Atemschutz stellt die Unternehmen der Bauwirtschaft daher vor große Herausforderungen.

Atemschutz – mögliche Varianten

Sofern das Tragen von Atemschutz bei Staubbelastungen erforderlich wird, sollten mindestens Mehrweg-Halbmasken mit auswechselbaren P2-Filtern oder P3-Filtern eingesetzt werden. Halbmasken mit P2 oder P3 Filtern, die derzeit noch uneingeschränkt verfügbar sind, bieten gegenüber FFP-Masken den Vorteil, dass sie in der Praxis gegen das Gesicht einfacher und besser abdichten, insbesondere im Bereich der Nasenflügel. Insofern kommen auch Brillenträger häufig mit Halbmasken besser zurecht. Für bestimmte Tätigkeiten werden Halbmasken mit P2 oder P3 Filtern explizit vorgeschrieben. So dürfen bei Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien partikelfiltrierende Halbmasken FFP nur für kurzzeitige Tätigkeiten eingesetzt werden.  Für länger andauernde Tätigkeiten sind Halbmasken mit P2 oder P3-Filtern oder höherwertiger Atemschutz einzusetzen. Die Lieferschwierigkeiten mit Staubschutzmasken der Klassen FFP2 und FFP3 werden nach derzeitiger Einschätzung auch in der nächsten Zeit bestehen bleiben. Insofern wird auch Atemschutz (N95/N99-Masken), der nach amerikanischen Standards zertifiziert ist, in der schwierigen Situation von der BG BAU akzeptiert.

Alternativen zu Staubschutzmasken

Angesichts der Engpässe informiert die BG BAU zudem über praxistaugliche Wege und gute Alternativen, um Arbeiten staubarm durchzuführen. Für Betriebe gibt es auf der Website des Aktionsprogramms "Staubminderung beim Bauen" unter www.staub-war-gestern.de zahlreiche Handlungshilfen und Branchenlösungen. Auch werden dort Gewerke bezogene Möglichkeiten zum Einsatz Staub reduzierender Maßnahmen aufgezeigt. Auf das Aktionsprogramm „Staubminimierung beim Bauen“ haben sich bereits 2016 zahlreiche Verbände der Bau- und Ausbaugewerke, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt zusammen mit der BG BAU sowie weiteren Institutionen und Organisationen auf gemeinsame Aktivitäten verständigt.

Die BG BAU unterstützt die Betriebe im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien mit einer finanziellen Förderung bei der Anschaffung geeigneter Maschinen und weiterer Maßnahmen zur Staubminderung. Dazu gehören, neben Bauentstaubern und Luftreinigern, auch Handmaschinen zum Absaugen von Staub sowie Schnellspannvorrichtungen für Staubschutzwände. Informationen und Antragsformulare dazu finden die Unternehmen unter www.bgbau.de oder direkt unter www.bgbau.de/service/angebote/arbeitsschutzpraemien/ .


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