Neuer Abgrenzungsleitfaden: PV-Montage eindeutig dem Dachdecker zugeordnet

Im Abgrenzungsleitfaden, der zwischen dem Deutschen Handwerkskammertag (DHKT) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) vereinbart wird, galt bisher die Regelung, dass die „reine Montage von Aufdachsystemen ohne Eingriff in die Dachunter- oder Fassadenkonstruktion“ ein Minderhandwerk sei und damit nicht als wesentliche Tätigkeit des Dachdeckerhandwerks angesehen wurde, insbesondere bei durch Auflast aufgebrachte Anlagen. Der Abgrenzungsleitfaden ist Grundlage der täglichen Verwaltungspraxis der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern.
Das hatte zur Folge, dass solche Arbeiten von jeder Person ausgeführt werden durfte – eine Eintragung in die Handwerksrolle war nicht erforderlich und wurde von den Handwerkskammern in der Regel auch nicht verlangt. Viele Gewerbemeldungen wurden entsprechend formuliert, um die Eintragungspflicht zu umgehen. Der ZVDH hat jedoch stets betont, dass diese Zuordnung falsch ist, denn bei der Montage von Photovoltaikanlagen wird immer in die Dachunterkonstruktion eingegriffen, sei es durch Veränderungen in der Statik oder bauphysikalische Auswirkungen. Dies wurde bereits in einem Urteil des VG Münster vom 17.12.2013 bestätigt: Das Gericht kam darin zu dem Schluss, dass beim PV-Einbau durch Auflast auch ein Eingriff in die Statik des Dachs stattfinde.
Aufklärungsarbeit hat gelohnt
Unermüdliche und sachliche Aufklärungsarbeit durch den stellvertretenden ZVDH-Hauptgeschäftsführer Rolf Fuhrmann im Schulterschluss mit Vertretern der Landesinnungsverbände gegenüber dem DHKT und der DIHK als Herausgeber des Abgrenzungsleitfadens machten sich jetzt bezahlt. Vor allem die ausführliche Erläuterung der zum Teil schwerwiegenden Mängel anhand von zahlreichen Schadensbildern, konnte überzeugen. Und so ist im neuen Abgrenzungsleitfaden der entsprechende Passus gestrichen. Alle Arbeiten auf der DC-Seite von Photovoltaikanlagen sind handwerksrechtlich dem Dachdeckerhandwerk und dem Elektrotechnikerhandwerk zugeordnet. Auch der ZVEH hat hierzu eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Leitfaden Abgrenzung
Der neue Leitfaden zur Abgrenzung der Tätigkeiten wird derzeit vom DIHK und dem DHKT auf den aktuellen Stand gebracht und in Kürze in der Neuauflage erscheinen.
Damit das Bewusstsein auch in der Öffentlichkeit für diese Problematik geschärft wird, hat der ZVDH die Webseite www.pv-dachdecker.de gestaltet.