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Erläuterung zum Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz

Viele Menschen arbeiten seit Jahren in einem Beruf, ohne einen entsprechenden Berufsabschluss oder einen sonstigen Nachweis über ihr fachliches Können zu besitzen. Auf dem Arbeitsmarkt werden sie dadurch oft übersehen. Das Bundeskabinett hat mit dem Entwurf des Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) beschlossen, dass Menschen ohne formalen Berufsabschluss ihre beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes feststellen und anerkennen lassen können. Weiterhin soll die berufliche Bildung mehr digitalisiert und entbürokratisiert werden.
Über den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat auch der ZVDH dazu eine Stellungnahme verfasst, die vom Bundesbildungsministerium berücksichtigt wurde.

Ziele der Berufsvalidierung

Mit der Validierung sollen Erwachsene mit mehrjähriger Berufserfahrung stärker in das handwerkliche Berufsbildungssystem und besser in den Arbeitsmarkt integriert werden. Validierung ist für das Handwerk eine wichtige Maßnahme zur Fachkräftesicherung, sie darf aber nicht dazu führen, dass die duale Berufsausbildung verdrängt oder ein Parallelsystem geschaffen wird. Daher ist eine klare Abgrenzung zwischen den jeweiligen Zielgruppen notwendig: Zum einen diejenigen, die für die duale Berufsausbildung gewonnen werden können: Schulabgänger/-innen und junge Menschen unter 25 Jahren, zum anderen der Kreis, der von einem Validierungsverfahren angesprochen werden soll: Erwachsene ohne verwertbaren Berufsabschluss, aber mit langjähriger Berufserfahrung.

Eingebrachte Forderungen

Folgende bildungspolitische Forderungen, die sich aus dem Valikom-Modell – Verfahren zur Anerkennung beruflicher Kompetenzen – ableiten lassen, sind in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden:

  1. Eindeutige Definition der Altersgrenze von mindestens 25 Jahren:
    Dies hat sich als Zugangsvoraussetzung für das Valikom-Projekt sehr bewährt. Im Schnitt waren die Teilnehmenden etwas älter als 40 Jahre und hatten fast 13 Jahre Erfahrung in einem Beruf gesammelt. Junge Schulabgänger wurden explizit nicht angesprochen.

  2. Die Verfahren müssen dem Anspruch der Feststellung beruflicher Handlungsfähigkeit gerecht werden:
    Der Qualitätsanspruch an das Verfahren zur Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit war im Projekt Valikom sehr hoch. Dieser Anspruch wird in der Praxis durch Berufsprofis umgesetzt, die anspruchsvolle Instrumente und Bewertungsmaßstäbe ansetzen.

  3. Validierung darf Prüfungen nicht ersetzen:
    Im Projekt Valikom bestand Konsens, dass ein Validierungsverfahren nicht unmittelbar zu einem beruflichen Abschluss führen kann.

Der Bundesrat hat daraufhin gefordert, eine Heraufsetzung der Berufserfahrung für den Zugang zu den Validierungsverfahren auf das Zweieinhalbfache in das BVaDiG aufzunehmen. Zudem sollten die Validierungsregelungen erst zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Bundesregierung hat die Vorschläge des Bundesrates jedoch abgelehnt. Es stehen nun die Beratungen in den Ausschüssen des Bundestags an.

Bewertung des ZVDH

Maßgeblich sind die Überprüfung und Bewertung der Berufserfahrung durch Mitglieder der Prüfungsausschüsse. Diese kommen oft aus den Innungen. Somit kann gewährleistet werden, dass die Feststellung einer vollen Gleichwertigkeit auf dem Niveau eines Gesellenbriefs auch den Anforderungen der Ausbildungsordnung entspricht. Hierfür und für den Vorrang der dualen Ausbildung wird sich der ZVDH weiterhin einsetzen. Das erfolgreiche duale Ausbildungssystem darf nicht ausgehöhlt werden!

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