Neues ZVDH-Infoblatt: 4-Tage-Woche im Dachdeckerhandwerk
Bild: Pixabay, Gerd Altmann
Die Arbeitswelt ist im Wandel, und überall wird nach neuen Formen der Arbeitszeitgestaltung gesucht, wie zum Beispiel eine 4-Tage-Woche. Im Dachdeckerhandwerk ist bisher die 5-Tage-Woche von Montag bis Freitag die Regel. So ist es im allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk (kurz: RTVG) vorgesehen. Allgemeinverbindlich bedeutet, dass grundsätzlich alle Dachdeckerbetriebe, egal ob tarifgebunden oder nicht, sich an die Vorgaben des RTVG halten müssen. Wörtlich steht dort: „Die regelmäßige werktägliche Arbeitszeit ausschließlich der Pausen beträgt von der 18. bis zur 48. Kalenderwoche montags bis freitags 8 Stunden, in der übrigen Zeit montags bis freitags 7,5 Stunden.“ In vielen Betrieben wird von Seiten der Beschäftigten der Wunsch geäußert, künftig nicht mehr an allen fünf Tagen zu arbeiten, sondern mehr vom Wochenende zu haben. Meist wird gewünscht, montags bis donnerstags mehr als die üblichen 8 Stunden im Sommer (bzw. 7,5 Stunden im Winter) zu arbeiten, dafür freitags frei zu haben.
Umverteilung der Arbeitszeit
Vor allem interessiert die Betriebe, inwieweit eine Umverteilung oder Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit zulässig ist, und welche Voraussetzungen gegeben sein müssen. Der RTVG ermöglicht prinzipiell neue Modelle. So heißt es: „Die Wochenarbeitszeit kann nach den betrieblichen Erfordernissen und den jahreszeitlichen Licht- und Witterungsverhältnissen im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf die Werktage derselben Woche umverteilt werden.“ Diese Vorschrift erlaubt es also, von der regelmäßigen werktäglichen Arbeitszeit abzuweichen. Die Umverteilung der Wochenarbeitszeit setzt ein „Einvernehmen“ zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat voraus. In Dachdeckerbetrieben ohne Betriebsrat muss das Einvernehmen zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten individuell hergestellt werden. Hier ist es sinnvoll, sich mit den einzelnen Kolonnen zusammenzusetzen, um die Arbeitszeiten innerhalb der Teams einheitlich zu regeln. Wichtig: Die Arbeitszeitverteilung muss nicht betriebseinheitlich geregelt werden. Es ist möglich, z.B. unterschiedliche Arbeitszeiten für einzelne Teams oder Mitarbeiter festzulegen.
Weitere Details, wie Besonderheiten und Grenzen bei der Umsetzung, sind in einem neuen ZVDH-Infoblatt „Die Einführung einer Vier-Tage-Woche im Dachdeckerhandwerk - Voraussetzungen und Tipps“ (Stand Januar 2023) zusammengefasst. Dabei wurde sich auf die Umverteilung der Arbeitszeit bei vollem Lohnausgleich beschränkt. Für unsere Innungsbetriebe ist das ZVDH-Infoblatt im internen Bereich (Recht // Arbeits-, Tarif- und Sozialpolitik) als PDF abrufbar.
Reduzierung der Arbeitszeit
Soll die Wochenarbeitszeit dagegen vorübergehend oder dauerhaft reduziert werden, bedarf es einer Neuregelung im jeweiligen Arbeitsvertrag, da es sich hier arbeitsrechtlich um eine Umstellung von Voll- auf Teilzeitbeschäftigung handelt. In diesem Fall sind nach den Erfordernissen des Nachweisgesetzes die geänderten Arbeitszeiten und die daraus resultierenden Auswirkungen festzuhalten. Hier empfehlen wir die Rücksprache mit den Beratern der Berufsorganisation.