Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
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Ergebnisse der ZVDH-Umfrage

Redaktion: Detail

Referenzbilder im Internet: Was sollten Betriebe beachten?

Referenzbilder im Internet: Was sollten Betriebe beachten?

Ansprechende Fotos von handwerklichen Leistungen, auf die man stolz ist, zieren oft Webseiten oder werden in den sozialen Medien gepostet. Solche Referenzbilder sind somit ein wichtiges Modul im Marketing-Mix eines jeden Handwerksbetriebs und werden auch von unseren Innungsbetrieben oft verwendet. Was aber viele nicht wissen, ist, welche Tücken die Verwendung solcher Bilder mit sich bringen kann, vor allem, wenn nicht nur Gebäude, sondern auch Personen gut erkennbar sind.

ZDH-Infopapier Praxis Recht

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat ein sehr nützliches Papier dazu erstellt, das konkret auf die zu beachtenden Punkte eingeht. Diese gelungene Übersicht legen wir allen ans Herz, die Bildmaterial von Bauprojekten bereits verwenden oder dieses planen. Die einzuhaltenden Vorschriften zur Wahrung der Rechte Dritter sind sehr umfangreich und erschweren oftmals die Beschaffung guten Bildmaterials in der Praxis erheblich.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Wenn Referenzfotos von eigenen Werken im Internet veröffentlicht werden, müssen verschiedene gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Dabei kommt vor allem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zum Tragen, aber auch Gesetze, aus denen sich Schutzrechte Dritter ergeben, wie zum Beispiel das Designgesetz oder auch das Urheberrecht. Es ist schwierig, allgemeingültige Aussagen zu treffen, es kommt vielmehr auf das konkrete Fotomotiv im Einzelfall an. So kann es zu Konflikten kommen, wenn Kunden mit der Veröffentlichung der Fotos nicht einverstanden sind. Vor allem, wenn Personen gut erkennbar sind, ist Vorsicht geboten. Hier rät der ZDH, eine Einwilligung der betroffenen Person sowohl für die Anfertigung als auch für die Veröffentlichung der Fotos einzuholen, für unbegrenzte Zeit und in allen aktuell bekannten Medienformen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Betrieb auf seiner Webseite Fotos der Mitarbeiter:innen einstellen möchte. Auch hier empfiehlt es sich, vorher eine schriftliche Genehmigung einzuholen.

ZVDH-Materialien

Im internen Bereich des ZVDH ist neben dem ZDH-Infopapier eine Vorlage für die Abtretung der Nutzungsrechte eingestellt, die unbedingt verwendet werden sollte. Beide Dokumente stehen in der Rubrik „Werbung, PR und Marketing“. Wer generell auf der Suche nach Foto- oder Videomaterial ist, wird ebenfalls im internen Bereich fündig. Das in der Bilder- und Videodatenbank (Bereich Werbemittel) für die Mitglieder der Berufsorganisation bereitgestellte Material ist zeitlich und medial uneingeschränkt nutzbar, da hier die erforderlichen rechtlichen Grundlagen bereits geschaffen wurden.

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