Rahmenvertrag mit GBA Analytik erweitert

Seit 2019 hat der ZVDH einen Rahmenvertrag mit der Gesellschaft für Bioanalytik für die Beprobung von unterschiedlichen Materialien auf Schadstoffe abgeschlossen. Hintergrund ist der steigende Druck der Entsorgungsbetriebe, die mittlerweile fast immer einen Beprobungsnachweis fordern. Aber auch die Arbeitssicherheit fordert bei Verdacht die Beprobung auf beispielsweise Asbest, um entsprechende Schutzmaßnahmen zu kalkulieren und einzusetzen.
Günstigere Kosten für Asbest
Bei der häufig vorkommenden Beprobung von Abdichtungsbahnen auf Asbest konnten die Kosten für die Beprobung für bestimmte Schadstoffkombinationen reduziert werden.
Schimmelpilze neu aufgenommen
Gänzlich neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, eine Klebefilmprobe zur Bestimmung von Schimmelpilzen zu machen. Dieser Aspekt ist neben dem Arbeitsschutz auch für Sachverständige interessant, die eine solche Beprobung im Zuge der Erstellung von Gutachten benötigen können.
Vorgehen bei der Probenahme
Die Proben sind vor Ort durch einen fachkundigen Mitarbeiter im Unternehmen (Meister oder Bauleiter) zu nehmen. In einigen Bundesländern – wie zum Beispiel Brandenburg – müssen die Mitarbeiter vorab für die Probenahmen geschult werden. Für die Analyse sollte das Dach vorab bewertet werden, und zwar hinsichtlich eines homogenen Schichtenaufbaus und der vorliegenden Schichtenfolge. Außerdem sollten vorab mögliche Bereiche für die Proben festgelegt und daraus folgend die Anzahl der Proben bestimmt werden. In der Regel sind bei kleinen Flächen (100 bis 200 m2 Dachfläche) bei gleichartigem Schichtenaufbau 1 bis 2 Proben von ca. 10 x 10 cm ausreichend.
Analysenauftrag GBA Analytik
Innungsmitglieder können den Analysenauftrag im internen Bereich unter der Rubrik Technik -> Arbeitsschutz oder Recycling und Entsorgung herunterladen.