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Die neue Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten ist erschienen

Sie ist am 1. April 2020 in Kraft getreten

Die neue Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten ist erschienen

Das grundlegende Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen, die „Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten“, ist neu erschienen. Sie wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert. Seit dem 1. April 2020 gilt die neue Fassung, die alte UVV Bauarbeiten tritt damit außer Kraft. Die neue Regelung formuliert klarer, übersichtlicher und präziser die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau. Neu ist, dass die UVV künftig auch für so genannte Solo-Selbständige gilt.

„Bauarbeiten – DGUV Vorschrift 38“

Die neue UVV Bauarbeiten mit der Bezeichnung „Bauarbeiten – DGUV Vorschrift 38“ ist in einem intensiven Prozess unter Beteiligung von Experten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Sozialpartnern Bau und staatlichen Stellen entstanden. „Wir sind erleichtert, dass wir nun die Arbeiten an dieser verschlankten und sehr viel praxisnäheren UVV abschließen konnten. Das sorgt für Klarheit in Sachen Arbeitsschutz für unsere Mitgliedsbetriebe – und vor allem für eine bessere Handhabung des Themas auf der Baustelle“, so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU.

Die neue UVV Bauarbeiten wurde erheblich gestrafft und auf nur 13 Paragrafen, beziehungsweise Kernbereiche, reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören dabei die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Ablagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Die UVV wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt.

DGUV Vorschrift 38 ist auf der Webseite der BG BAU veröffentlicht.



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