Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
Redaktion: Detail

VDE-Merkblatt zum Blitzschutz

 17.4. 2015 // Im Schnitt gewittert es im Norden Deutschlands zehn Mal im Jahr, im Süden sogar an 35 Tagen. Dachdecker auf Baustellen sind dann besonders gefährdet. Jedes Jahr gibt es schwere Blitzunfälle mit Verletzten und Toten.

Personengefährdung: Vom Blitz getroffen

Diese Gefahr besteht für Personen, die sich im Freien auf Dächern und der oberen Ebene von Baugerüsten aufhalten. Wird eine Person vom Blitz getroffen, kommt es zu Bewusstlosigkeit, inneren oder äußeren Verbrennungen, Atemstillstand, Herzstillstand oder Lähmungen. In der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsbereichs sind auch Gefahren durch Brand und Explosion, die durch Blitzeinschläge ausgelöst werden, zu berücksichtigen. Daher hat der VDE einen Leitfaden herausgegeben, was auf Baustellen bei Gewitter zu tun ist. Nachfolgend ein paar Hinweise, Details können hier nachgelesen werden: VDE-Merkblatt: Blitzschutz sowie im ZVDH-Merkblatt „Äußerer Blitzschutz auf Dach und Wand“ (interner Bereich).

Herannahende Gewitter erkennt man an aufsteigenden Haufenwolken, Schwüle mit aufkommendem Wind, Donner und Wetterleuchten. Die Entfernung eines Gewitters lässt sich grob abschätzen: die Sekunden zwischen Blitz und Donner geteilt durch 3 ergeben die Entfernung in Kilometern. Beispiel: Folgt der Donner einem Blitz nach 10 Sekunden, ist das Gewitter gut 3 Kilometer entfernt: Der nächste Blitzeinschlag kann in unmittelbarer Nähe erfolgen.

Technische Maßnahmen (gebäudeorientiert)

Zum Schutz wird i.d.R. ein Blitzschutzsystem installiert. In der Praxis wird dies aber aus technischen und wirtschaftlichen Gründen oft nicht realisiert.

Was ist zu tun:

Organisatorische Maßnahmen werden definiert mit dem Ziel, dass die Personen den Gefahrenbereich rechtzeitig verlassen und geschützte Bereiche aufsuchen.

·      Als gefährdete Bereiche gelten generell alle Flächen im Freien, Dächer, die obere Ebene von Gerüsten, Unterstände o.ä. Eine Blitzschutzfachkraft kann erkennen, ob überdachte, seitlich offene Bereiche als Schutzbereich gelten oder nicht.

·      Die gefährdeten Bereiche müssen rechtzeitig verlassen wer- den. Voraussetzung ist somit die richtige Einschätzung der Wetterlage:

·      Bei Wahrnehmung von Donner:
Gefährdete Bereiche wie z.B. das Gerüst oder die Dach- ebene sollten umgehend verlassen werden.

·      10 Sekunden oder weniger zwischen Blitz und Donner: Ein Blitzeinschlag kann unmittelbar auftreten – Lebensgefahr!

·      Wurde eine halbe Stunde lang kein Donner mehr wahrgenommen, kann davon ausgegangen werden, dass das Gewitter vorüber ist. Die Personen können dann die Schutzbereiche verlassen und der Arbeitsablauf kann wieder aufgenommen werden. 


Wenn ein Gewitter aufzieht oder naht, sollte der Aufenthalt im Freien grundsätzlich vermieden und das Arbeiten unterbrochen oder abgebrochen werden. 


 

 

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