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Redaktion: Detail

Warnung vor einer neuen Betrugsmasche: Fake-Rechnungen

Warnung vor einer neuen Betrugsmasche: Fake-Rechnungen

Aus gegebenem Anlass und wegen Hinweisen aus der Berufsorganisation möchten wir vor einer Betrugsmasche warnen, die derzeit wieder im Umlauf ist. Dabei handelt es sich um eine „Fake-Rechnung“, mit der eine Zahlung für eine Eintragung ins Handelsregister geltend gemacht werden soll. Hierbei treten die Betrüger mit ganz unterschiedlichen Firmierungen auf.

Eine Übersicht der bisher bekannten Firmierungen ist hier abrufbar: Bundesanzeiger

Bei der „Rechnung“ handelt es sich rechtlich betrachtet um ein Angebot, welches man mit einer Überweisung automatisch annimmt. Wir bitten Sie daher, jegliche Rechnung oder Zahlungsaufforderung, die per Mail, per Fax oder Post an Sie versendet werden, zu ignorieren und ggfs. in den Spamordner zu verschieben bzw. zu löschen.

Merkmale der Fake-Rechungen

Leider gibt es keine eindeutigen Merkmale. Man muss schon sehr genau hinsehen, um die Fälschung zu erkennen, denn oft gibt es eine große Ähnlichkeit mit offiziellen Rechnungen. Im Kopf des Schreibens findet sich häufig eine Bezeichnung wie „Handelsregisterzentrale“, „Gewerberegisterzentrale“ oder  „Unternehmensregister“, ergänzt um das Registergericht. Im Betreff ist dannz. B. zu lesen: "Handelsregistereintrag"

Zum Inhalt: Der "Kunde" wird darüber informiert, dass seine eigene Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden ist und dass dafür innerhalb von einem Zeitraum zwischen drei und sieben Tagen eine bestimmte Summe von zum Teil mehreren hundert Euro zu zahlen ist. Andernfalls werde der Eintrag wieder aus der Datenbank gelöscht.

Das klingt dann beispielsweise so (Auszug eines Schreibens):

    „Sehr geehrte Damen und Herren,

die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurde u.a. im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Dies ist ein Dienst, Ihren Firmendatensatz und den Handelsregistertext in die Datenbank des Handels- und Gewerberegisters einzutragen. Die elektronsiche Veröffentlichung wurde bereits automatisch zusammengeführt und für Intressenten abruf unter (URL des Anbieters)  bereitgestellt. Der zu entrichtende Betrag dieser Dienstleistung ist im Falle einer Annahme durch einmalige Zahlung auf die unten stehende Bankverbindung zu entrichten.(...).

Schon allein der Blick ins Impressum der angeblich eintragenden Firma kann aufschlussreich sein: Wenn weder Geschäftsführer, noch Telefon- oder Mailadresse genannt werden, ist dies wenig vertrauenserweckend.

Der Bundesanzeiger weist ausdrücklich daraufhin, dass die bloße Aufnahme in ein entsprechendes Register ohne erklärtes Einverständnis des Unternehmensgründers bzw. ohne Annahme des „Angebots“ keinerlei Entgelt- oder Gebührenanspruch auslöst. Auch ein Urteil des AG Düsseldorf (Urteil vom 17.12.2012, 47 C 12105/12) unterstreicht diese Feststellung. Die Ablehnung oder bloße Nichtannahme der Angebote hat daher keine rechtlichen Auswirkungen auf bereits erfolgte Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

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