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Recycling und Entsorgung: Ergebnisse der Umfrage 2023 liegen vor

Recycling und Entsorgung: Ergebnisse der Umfrage 2023 liegen vor

Der Fachausschuss Recycling und Entsorgung hat 2023 erneut eine Umfrage zu Preisen und Mengen von bestimmten und typischen Abfall-Fraktionen im Dachdeckerhandwerk durchgeführt. Dabei zeigt sich: Die Lage ist stabil, aber trotzdem nicht wirklich entspannt.

Preise und Mengen auf dem Niveau von 2021

In der aktuellen Umfrage wurden u.a. die Preise und Mengen von asbesthaltigen wie auch von asbestfreien Bitumenbahnen abgefragt, aber auch Polystyrol (EPS und XPS) oder PAK-haltige Abfälle. Dabei zeigt sich, dass die Preise im Vergleich zum Jahr 2021 auf hohem Niveau relativ stabil geblieben sind. So kostet die Entsorgung einer Tonne asbestfreier Bitumenbahnen im Schnitt 310 Euro und die Entsorgung asbesthaltiger Bitumenbahnen im Schnitt 410 Euro. Wenige Anlagen lagen weit darüber, die Preise variieren nach wie vor sehr stark auf regionaler Ebene.

Wenige Beprobungen im Vorfeld

Alarmierend ist die Zahl der Beprobungen, die im Vorfeld von Arbeiten an Gebäuden, die vor 1993 erbaut worden sind, durchgeführt werden: 41 % der Befragten beproben nur unregelmäßig, 20 % der Befragten nie. Mit Blick auf die für Sommer 2023 erwartete Gefahrstoffverordnung ist das äußerst riskant. Zwar wird die Pflicht zur Beprobung hier deutlich auf den Veranlasser der Tätigkeiten übertragen, aber auch aus Perspektive der Arbeitssicherheit ist eine Beprobung, je nach Gefährdungsbeurteilung, durchzuführen. Um den Innungsbetrieben die Beprobung zu erleichtern, hat der ZVDH mit der Gesellschaft für Bioanalytik (GBA) einen Rahmenvertrag mit günstigen Konditionen abgeschlossen, dieser steht im internen Bereich unter https://member.dachdecker.de in der Rubrik Rahmenverträge zum Download bereit.

Recyclingmöglichkeiten von Polystyrol-Verschnitt werden kaum genutzt

Üblicherweise kann Verschnitt von EPS oder XPS bequem und kostenfrei an die Hersteller zurückgegeben werden. Während auf der einen Seite rund 85 % der Befragten angeben, dass bei ihnen Verschnitt anfällt, sammeln nur rund 44 % der Betriebe diesen separat. Hier ist noch deutlich Luft nach oben.

Wenig Informationen über den Verbleib der Abfälle

Wenig Verbesserung zeigt sich bei der Frage nach der Kenntnis über den Verbleib der Abfälle, bzw. ob diese, sofern nicht sortenrein erfasst, einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden. Grundsätzlich ist die Sammlung von Gemischen nur dann zulässig, wenn diese anschließend einer Vorbehandlungsanlage mit festgelegten technischen Merkmalen zugeführt werden. In diesen Fällen muss ein Nachweis erbracht und an die Betriebe ausgehändigt werden. Geschieht dies nicht, wie in der Praxis häufig der Fall, droht den Betrieb unter Umständen ein Bußgeld.

Die komplette Auswertung der Umfrage kann im internen Bereich unter https://member.dachdecker.de unter Informationen an Betriebe -> Technik -> Recycling und Entsorgung abgerufen werden.

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