Neufassung der Dachlatten-Vereinbarung verabschiedet
Die Neufassung der Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Zeichen aus Nadelholz wurde im Rahmen der DACH+HOLZ 2022 von Handwerks-, Handels- und Herstellerverbänden im Zusammenschluss mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung „Fachbereich Bauwesen“ (DGUV) in Köln unterzeichnet. Die Neufassung der Vereinbarung ist zum 1. August 2022 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige Vereinbarung vom 11. November 2015.
Bekenntnis zur Arbeitssicherheit
Mit ihrer Unterschrift bekennen sich die Verbände zu den Grundlagen der Arbeitssicherheit. Ziel ist es, die Sicherheit der auf Dächern arbeitenden Handwerker und Handwerkinnen zu gewährleisten. Zugleich wird ihnen die Arbeit durch die leicht erkennbare und in der Praxis bewährte farbliche Kennzeichnung der Dachlatten erleichtert. Die Vereinbarung beschreibt Anforderungen an Dachlatten zur Verhütung von Arbeitsunfällen und fasst die für die CE-Kennzeichnung notwendigen Angaben zur Sortierung, Beschreibung (Unterlagen) und Markierung zusammen. Zusätzlich zu den visuell sortierten Dachlatten werden in dieser Vereinbarung nun auch maschinell sortierte Dachlatten berücksichtigt. Die Überarbeitung wurde notwendig, weil sich normative Grundlagen geändert haben und die CE-Kennzeichnung angepasst werden musste. Und zwar an die aktuellen Vorgaben der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) in Verbindung mit der harmonisierten Europäischen Norm DIN EN 14081-1:2011 „Holzbauwerke – Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt - Teil 1: Allgemeine Anforderungen“.
Die Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Zeichen aus Nadelholz ist als PDF mit allen Unterzeichnern hier abrufbar: Dachlatten-Vereinbarung