Neuerungen im Oktober 2023
In Kürze greifen zwei wichtige Neuerungen: Zum einen die Absenkung der Winterbeschäftigungsumlage (WBU), zum anderen das neue SV-Meldeportal.
Absenkung der Winterbeschäftigungsumlage
In der Tarifrunde 2022 hatten sich die Tarifvertragsparteien ZVDH und IG BAU darauf verständigt, gemeinsam beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Absenkung der WBU im Dachdeckerhandwerk von derzeit 2,0 % der umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelte auf 1,6 % zu beantragen. Hintergrund hierfür war, dass sich bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) Rücklagen aus nicht in Anspruch genommenen Beitragsmitteln gebildet haben. Das BMAS hat in Absprache mit der BA dem Antrag nun zugestimmt und am 29. August 2023 die Siebte Verordnung zur Änderung der Winterbeschäftigungs-Verordnung erlassen. Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. Die Absenkung um 0,4 %-Punkte kommt sowohl den Unternehmen als auch den Mitarbeitenden zugute: Der Arbeitgeberanteil von bisher 1,2 % sinkt auf 1,0 %. Die Arbeitnehmer erbringen ihren Anteil von künftig 0,6 % (vormals 0,8 %) durch Abzug vom Lohn (§ 38 Ziff. 4 Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk). Die Umlagehöhe berechnet sich aus den genannten festgelegten Anteilen und den gemeldeten Bruttolohnsummen. ACHTUNG: Die WBU ist von allen gewerblichen Arbeitnehmern inkl. Minijobbern zu zahlen.
Der Arbeitnehmer-Anteil an der WBU wird vom sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn berechnet und vom Nettolohn abgezogen. Er wird vom Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitgeber-Anteil an der WBU und dem Sozialkassenbeitrag an die SOKA-DACH abgeführt; diese leitet die WBU an die Bundesagentur für Arbeit weiter. Der über die SOKA-DACH eingezogene neue Gesamtbetrag beträgt ab dem Beitragsmonat Oktober 2023 dann im Westen 14,0 % und im Osten 13,65 % der Bruttolohnsummen. WICHTIG: Betriebe des Dachdeckerhandwerks werden gebeten, ihre Lohnabrechnungs-Dienstleister zu informieren, um fehlerhafte Abrechnungen und Beitragsmeldungen sowie zu hohe Beitragszahlungen zu vermeiden.
SV-Meldeportal ersetzt sv.net
Mit sv.net können Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise und Bescheinigungen verschlüsselt auf dem vorgeschriebenen elektronischen Weg an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Die Ausfüllhilfe wird von rund 500.000 Arbeitgebern in Deutschland genutzt, darunter viele Handwerksbetriebe. Die Anwendung sv.net wurde komplett überarbeitet und bietet nun einen Online-Datenspeicher. Am 4. Oktober 2023 wird das neu entwickelte SV-Meldeportal freigeschaltet. Übergangsweise bis zum 31. Dezember 2023 kann der Vorläufer sv.net weiterhin genutzt werden. Übrigens: Weder sv.net noch das neue SV-Meldeportal führen Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch und können somit kein Lohnabrechnungsprogramm ersetzen.
Vor allem kleinere Betriebe sind häufig nur begrenzt der Anforderung gewachsen, alle Daten aus Sozialversicherungsmeldungen elektronisch vorzuhalten sowie für einen Abruf bereit zu stellen. Mit der neuen Ausfüllhilfe wird vorrangig für Kleinstarbeitgeber ein Angebot geschaffen, diese Daten optional in einem zentralen, sicheren Datenspeicher vorhalten zu können.
Mehr Infos gibt es unter: https://sv-meldeportal.de/einfuehrung