Neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus
Kontaktverbot gilt nicht für Handwerker
Gerade wurden weitere weitreichende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Restaurants und Friseure müssen komplett schließen, Dachdeckerbetriebe sind nicht betroffen. Auch gelten die Kontakteverbote bzw.- einschränkungen nicht für Handwerker auf Baustellen! Wichtig ist, die Mitarbeiter*innen vor Arbeitsbeginn mit allen Maßnahmen vertraut zu machen!
Es gilt:
- Kontakte zu anderen Menschen sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen einhalten
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ohne Grund wird stark eingegrenzt
- Erlaubt ist weiterhin: Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderliche Termine und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten
In allen Betrieben und auch auf Baustellen gilt:
Hygienevorschriften einhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und ggf. Auftraggeber umsetzen.