Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
- Medien-Erfahrung im Dachdeckerhandwerk-

Dachdeckermeisterin Gina Ixkes zu Gast beim ZVDH-Podcast

- Kritisches Statement zum Kabinettsbeschluss Gefahrstoffverordnung-

ZVDH-Standpunkt

- PV-Dachdecker-

 Mehr Solarkraft auf dem Dach

Redaktion: Detail

Kontaktverbot bzw.-einschränkungen - Hinweise für Dachdeckerbetriebe

Kontaktverbot bzw.-einschränkungen - Hinweise für Dachdeckerbetriebe

In einer Sonderausgabe unseres zvdh-kompakt fassen wir nochmal die wichtigsten Informationen rund um die Kontaktverbote bzw-einschränkungen und ihre Bedeutung fürs Dachdeckerhandwerk zusammen. Eine Tätigkeitsbeschränkung oder gar generelle Schließung von Dachdeckerbetrieben wurde nicht verfügt. Von der Zwei-Personen-Regelung in der Öffentlichkeit sind außerdem Personengruppen ausgenommen, die geschäftlich und dienstlich notwendigerweise gemeinsam unterwegs sein müssen. Auch Fahrten in Bussen und Bahnen bleiben davon unberührt, d. h. öffentliche Verkehrsmittel können weiter genutzt werden.

Das bedeutet auch: für Dachdeckerbetriebe und die Mitarbeiter*innen auf Baustellen und auf der Fahrt dorthin gelten die verschärften Beschränkungen derzeit nicht! Betriebe müssen daher auch nicht mit Bußgeldern rechnen, wenn sich mehr als zwei Mitarbeiter*innen auf Baustellen aufhalten, um zu arbeiten. Umso wichtiger ist es nun, die Hygienemaßnahmen zu kennen, anzuwenden und die Einhaltung zu überprüfen!

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