Keine unmittelbare Gefahr durch "alte Mineralwolle" im Bestand

Dachdeckerbetriebe stoßen im Zuge der Sanierung immer wieder auf Gefahrstoffe vergangener Zeiten. Neben Asbestfasern stellen auch die Fasern von sogenannter „alter Mineralwolle“ ein potenzielles Krebsrisiko dar.
Ab 2000 keine karzinogenen Fasern enthalten
Seit Mitte der 90er Jahre ist bekannt, dass alte Mineralwolle, die vor der Jahrtausendwende verbaut wurde, potenziell kanzerogen – also krebserregend – ist. Am 1. Juni 2000 trat für diese Materialien ein Herstellungs- und Verwendungsverbot in Kraft, wenngleich seit 1996 die Hersteller auf „neue“ Mineralwolle umgestellt haben, die in dem Fall gemäß den Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) freigezeichnet ist. Bis dahin ist alte Mineralwolle entsprechend als gefährlicher Abfall einzustufen. Ist das Gefährdungspotenzial nicht bekannt oder die Mineralwolle zwischen 1996 und 2000 eingebaut, schafft nur eine Beprobung des Materials Klarheit. Innungsbetriebe können hierfür den Rahmenvertrag mit GBA-Analytik nutzen.
Raumluftanalyse in Gebäuden
Eine Studie aus dem Jahr 2012 hat 35 Raumluftproben in 20 Einrichtungen in Schleswig-Holstein untersucht, um festzustellen, ob alte Mineralwolle, die sich seit Jahren im Bestand befindet, zu einer erhöhten Freisetzung von Fasern führt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass von korrekt eingebauter alter Mineralwolle auch nach Jahren des Verbleibs im Gebäude keine signifikante Gefahr ausgeht. Darin heißt es u.a.: Die Konzentrationen waren bei allen Faserarten der kritischen Größe jeweils unterhalb 500 Fasern/m3, demjenigen Wert, der als Zielwert für die Sanierung von Innenraumbelastungen bei Asbest gilt. Zu berücksichtigen ist, dass künstliche Mineralfasern als weitaus ungefährlicher als Asbestfasern einzustufen sind. Da die Konzentrationen an Fasern der kritischen Größe in den untersuchten Räumen der für diese Studie ausgewählten Liegenschaften sogar unterhalb des Zielwertes für Asbestfasern liegen, besteht aus gesundheitlicher Sicht daher auch weiterhin kein Grund, sachgerecht eingebaute Mineralwolle-Dämmstoffe zu entfernen*.
Die Studie kann unter diesem Link eingesehen werden: www.dachdecker-technik.de/aktuelles
Umgang mit alter Mineralwolle
Auf dieser Grundlage kann die alte Mineralwolle unbedenklich im Gebäude verbleiben. Es gibt in der Folge auch keinen Anlass für eine pauschale Hinweispflicht an den Gebäudeeigentümer, dass sich das Material im Bestand befindet. Lediglich im Einzelfall, z.B. bei bautechnischen Mängeln oder externen Beschädigungen kann die Notwendigkeit bestehen, auf eventuell bestehende konkrete Gesundheitsgefahren hinzuweisen. Wird mit dem Material jedoch gearbeitet, so sind das Vorgehen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen im Zuge der Sanierung oder beim Rückbau von Dächern mit alter Mineralwolle in der TRGS 521 und in der DGUV Information 213-031 geregelt. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen gliedern sich dabei in drei Expositionskategorien, die in der TRGS 521 nach Tätigkeiten aufgeschlüsselt sind.
*Quelle: Raumluftuntersuchungen in öffentlichen Gebäuden in Schleswig-Holstein, 2012