Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e. V.
- Personal Branding-

Sichtbarkeit in sozialen Medien schaffen

- Nachwuchssuche: Je früher, desto besser!-

Kita-Wettbewerb und Girls'Day

Redaktion: Detail

Grundbeitrag Berufsbildung der SOKA-Dach

Die SOKA-Dach informiert derzeit alle Betriebe über die Einführung des neuen Grundbeitrags. Dabei werden erstmals auch Betriebe ohne gewerbliche Arbeitnehmer erfasst, die bislang nicht beitragspflichtig waren. Auch Betriebe ohne gewerbliche Arbeitnehmer haben bereits jetzt den vollen Erstattungsanspruch, wenn sie ausbilden, obwohl sie sich nicht an der Solidarumlage beteiligen musstenDie Rechtsgrundlage für die Erhebung des Grundbeitrags findet sich in § 7 Ziffer 1 Satz 3 des Tarifvertrags über die Sozialkassenverfahren im Dachdeckerhandwerk.

Zusammen mit der SOKA-Dach und der IG BAU hat der ZVDH in einem kurzen Argumentationspapier die Hintergründe der Neuregelung zu erläutern. Das Papier ist hier abrufbar. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Neufassung des VTV wurde am 18.05.2015 durch das BMAS erteilt.

 

Seitenanfang