EEG 2023 - Höhere Solarförderung tritt in Kraft

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat Ende Juli über das Inkrafttreten erster Regelungen aus dem EEG 2023 informiert. Ab sofort können Betreiber von neu in Betrieb genommenen Solaranlagen bis zu 13,40 Cent pro Kilowattstunde für ihren PV-Strom erhalten. Die erhöhten Fördersätze gelten allerdings nur für sogenannte Volleinspeiser, d.h. der erzeugte Strom wird nicht selbst verbraucht, sondern vollständig ins Netz eingespeist. Anlagenbetreiber:innen müssen vor Inbetriebnahme als Volleinspeiseanlage dem Netzbetreiber schriftlich mitteilen, dass sie die neuen Vergütungssätze zur Kenntnis genommen haben und auf Basis derer beabsichtigen, eine Solaranlage zu kaufen. Auch darf die Solaranlage erst nach der Mitteilung an den Netzbetreiber verbindlich bestellt werden. Um auch in den kommenden Jahren von den Volleinspeise-Vergütungssätzen zu profitieren, muss dies jeweils vor dem 1.12. des Vorjahres nochmals an den Netzbetreiber gemeldet werden, für 2023 also bis spätestens 30. November 2022. Für Anlagen, die nur den überschüssigen, also nicht selbst genutzten Strom einspeisen, gelten geringere Sätze.
EU-Genehmigung steht noch aus
Die Regelungen des neuen EEG stehen unter dem Vorbehalt der europäischen Beihilfegenehmigung. Hierzu sei das BMWK mit der EU-Kommission aber in guten und konstruktiven Gesprächen, die bereits weit fortgeschritten seien. Wer vor der Genehmigung der EU eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, erhält nach der EU-Freigabe eine Nachzahlung.
Degression
Neu ist auch, dass die monatliche Verringerung der Vergütung für neue Photovoltaik-Anlagen (= Degression) bis 2024 ausgesetzt wird und danach nur noch halbjährlich mit einem Prozent erfolgt. So wird aktuellen Lieferengpässen und Handwerkermangel Rechnung getragen, denn derzeit dauert es von der Bestellung bis zur Lieferung mehr als ein halbes Jahr. Das erhöht die Planungssicherheit.
Ende der 70-%-Kappung
Auch wichtig: Aktuell unterliegen Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt Leistung der Regelung, dass am Netzverknüpfungspunkt die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. Mit dem EEG-Osterpaket entschieden Bundestag und Bundesrat zu Monatsanfang, dass die Regelung ab dem 1. Januar 2023 für Neuanlagen entfällt.
Geplante Vereinfachungen
Netzbetreiber müssen ab 2025 ein Portal zur Verfügung stellen, das es Interessent:innen einfach macht, eine Netzanfrage für eine geplante Photovoltaik-Anlage zu stellen. Zudem werden Fristen vorgegeben, wie schnell Netzbetreiber diese Anfragen bearbeiten müssen. Zudem sollen Netzanfragen digitalisiert und bundesweit vereinheitlicht werden.
Für Innungsbetriebe ist im internen Bereich (Informationen Betriebe // Nachrichten-Aktuelles) eine Übersicht mit den neuen Zuschlägen für 2022 und 2023 abrufbar.