Bundesfinanzministerium sieht steuerliche Erleichterungen vor
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, um für die Steuerpflichtigen, die von den Folgen der Corona-Krise betroffen sind, steuerliche Erleichterungen zu verschaffen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden. Die Anträge können bis zum 31.12.2020 "unter Darlegung der Verhältnisse" eingereicht werden. Hier das Infoschreiben des BMF: