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Ausbildung - Was Betriebe wissen sollten

Ausbildung - Was Betriebe wissen sollten

Wer ausbildet, investiert in die Zukunft. Gerade angesichts des Nachwuchs- und Fachkräftemangels eine Herausforderung, aber auch unabhängig davon immer eine besondere Aufgabe. Denn wer ausbildet, übernimmt Verantwortung für junge Menschen. Aber wer im Dachdeckerhandwerk ausbildet, erhält Unterstützung durch den ZVDH und die Sozialkasse im Dachdeckerhandwerk (SOKA-DACH).

Ausbildungsvertrag

Nützliche Tipps, Checklisten und rechtliche Hinweise sind im Ausbildungsknigge des ZVDH zu finden, für Innungsbetriebe im internen Bereich als PDF abrufbar. Wird noch ein Ausbildungsvertrag benötigt, stehen diese auf den Webseiten der jeweiligen Handwerkskammern online. Seit August 2016 muss gemäß der neuen Ausbildungsordnung im Vertrag vermerkt werden, welchen Schwerpunkt der Auszubildende wählt. Hier bietet sich auch der Bereich „Energietechnik“ an, der seit 2016 als Schwerpunkt ausgewählt werden kann. Üblicherweise vereinbart man zudem eine mehrmonatige Probezeit, sie darf aber vier Monate nicht überschreiten. Auch die zuständige Berufsschule muss umgehend schriftlich unterrichtet werden. Eine Vorlage für den betrieblichen Ausbildungsplan liefert die BIBB-Umsetzungshilfe.
http://bit.ly/BIBB-Umsetzungshilfe

Ärztliche Untersuchung

Wichtig: Kein Arbeitgeber darf unter 18jährige ohne eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung beschäftigen. Vor Eintritt ins Berufsleben müssen Jugendliche sich daher gründlich auf ihren Gesundheitszustand untersuchen lassen. Ein Jahr nach Arbeitsbeginn muss eine Nachuntersuchung stattfinden. Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt über die Webseite der Sozialversicherung unter www.svnet.info. Arbeitgeber können darüber Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise schnell und sicher erstellen und übermitteln.

Im Betrieb

Sind die Auszubildenden unter 18 Jahre, muss das Jugendarbeitsschutzgesetz deutlich sichtbar im Betrieb ausgehangen werden. Demnach müssen Jugendliche vor Beginn der Beschäftigung – also möglichst am ersten Tag der Ausbildung – tätigkeitsbezogen über die Unfall- und Gesundheitsgefahren unterrichtet werden. Vor dem ersten Bedienen gefährlicher Maschinen und beim erstmaligen Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen ist ebenfalls eine Unterweisung erforderlich. Diese muss bei Jugendlichen in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, erfolgen. Durchgeführte Unterweisungen sollten immer schriftlich dokumentiert werden! Während der Ausbildung ist ein Berichtsheft zu führen, entweder digital oder in Printform. Vorlagen mitsamt Anleitung sind über die RM Rudolf Müller Medien GmbH erhältlich. Die digitale Variante ist hier abrufbar: https://berichtsheft-dachdecker.de

SOKA-DACH-Leistungen

Die SOKA-DACH erstattet nach vollständiger Absolvierung eines Ausbildungsjahres einen Teil der gezahlten Ausbildungsvergütungen. Erstattet werden 7 Monatsvergütungen im 1. Lehrjahr (LJ), 5 Monatsvergütungen im 2. LJ und 2 Monatsvergütungen im 3. LJ. Die Ausbildungsförderung erhalten alle Dachdeckerbetriebe und selbstständigen Betriebsabteilungen, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrags über die Berufsbildung im Dachdeckerhandwerk fallen. Bedingung: Die Betriebe müssen ihren Azubis mindestens 80 % der im Ausbildungsvergütungstarifvertrag festgelegten Vergütung zahlen. Die notwendigen Erstattungsunterlagen werden automatisch zur Verfügung gestellt. Alle Infos zu weiteren Leistungen: https://soka-dach.de/leistungen/ausbildungberufsbildung/

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